Dreiklang Oberschule Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 1 16303 Schwedt/Oder
Telefon: 03332 572333 Telefax: 03332 572332 email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Schulamt: Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder) Schulträger : Landkreis Uckermark
Schulleiterin: Frau Sprengel-Stegemann Stellvertreter: Herr Öser
Jahrgangsstufen 7 - 10
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Schulamt: Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder) Schulträger : Landkreis Uckermark
Schulleiterin: Frau Sprengel-Stegemann Stellvertreter: Herr Öser
Jahrgangsstufen 7 - 10
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen, Schwedt/ Oder, 05.07.2022
das Schuljahr 2021/ 2022 neigt sich dem Ende entgegen. Mit den steigenden Temperaturen steigt auch die Vorfreude auf die wohlverdienten Sommerferien. Im Moment werden die Zeugnisse geschrieben und warten darauf, am 06.07.2022 ausgeteilt zu werden.
Für diejenigen, die am Tag der Zeugnisausgabe nicht in der Schule sein können, besteht die Möglichkeit, das Zeugnis vom 07. bis 11. Juli im Sekretariat abzuholen.
Seit Anfang April konnten wir uns von den Corona-Regelungen ein wenig erholen. Das Betreten der Schule ohne Testzettel und Maske ist seitdem möglich.
Das Gefühl von Normalität brachte auch ein wenig Erleichterung mit sich.
Die Sommerferien liegen vor uns, und mit den Ferien stehen auch lang ersehnte Reisen im In- und Ausland sowie unbeschwertes Beisammensein an. Die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung mit dem Corona-Virus wird somit wieder größer.
Um symptomfreie Ansteckungen zu erkennen und einen längeren Verbleib in der Schule und somit eine erhöhte Ansteckungsgefahr zu verhindern,
sind in der ersten Schulwoche (22.08 bis 26.08.2022) wieder Selbsttestungen vorgeschrieben. Wie bisher gelten folgende Festlegungen:
§ Testungen an drei Tagen (Montag, Mittwoch, Freitag)
§ Nachweis durch Testzettel (von der Schule ausgegeben)
§ Kontrolle der Testzettel am Eingang
§ Betreten des Schulgeländes/ Teilnahme an Präsenzunterricht nur möglich durch Vorlage des Testzettels als Nachweis
eines negativen Testergebnisses
§ Selbsttests werden zum Schuljahresende an die Schülerinnen und Schüler ausgeteilt
=> Von der Testpflicht ausgenommen sind geimpfte und/ oder genesene Personen.
=> Wir bitten dennoch, im Sinne eines unbeschwerten Schulstarts, um die freiwillige Selbsttestung.
Ich wünsche euch und Ihnen erholsame und erlebnisreiche Sommerferien.

Mit freundlichen Grüßen
A. Sprengel-Stegemann (Schulleiterin)
-- Wahlpflichtunterricht
-- Vorbereitung auf die Berufswelt
